Allgemeine Einkaufsbedingungen
der Ark Vision Systems GmbH & Co. KG
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „Einkauf-AGB“) gelten für alle gegenwärti-gen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ark Vision Systems GmbH & Co. KG (nachfolgend „Ark Vision Systems“) und dem Lieferanten von Waren sowie Dienst- oder Werkleis-tungen (nachfolgend „Lieferant“) für deren Bestellung und Bezug durch Ark Vision Systems.1.2 Mit Annahme und Ausführung eines Auftrags und/oder einer Bestellung erkennt der Lieferant diese Einkauf-AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Die Einkauf-AGB können jederzeit auf der Internetseite von Ark Vision Systems, www.ark-vision-systems.de, abgerufen werden. Entgegenstehende und/oder abweichende AGB des Lieferanten werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Ark Visi-on Systems bei Vertragsschluss schriftlich zugestimmt; in diesem Fall sowie bei gesonderter Ver-einbarung besonderer Bedingungen für bestimmte Bestellungen gelten die Einkauf-AGB nach-rangig und ergänzend. Die Einkauf-AGB gelten auch dann, wenn der Vertrag von dem Lieferanten in Kenntnis entgegenstehender oder von den Einkauf-AGB abweichenden Bedingungen des Lie-feranten vorbehaltlos ausgeführt wird. Die Entgegennahme einer Lieferung oder Leistung des Lieferanten durch Ark Vision Systems bedeutet keine Zustimmung zu allgemeinen Bedingungen des Lieferanten. Auch ein Schweigen auf eine Auftragsbestätigung des Lieferanten mit widerspre-chenden Erklärungen des Lieferanten stellt keine entsprechende Zustimmung dar.
1.3 Die Einkaufs-AGB gelten für alle künftigen Geschäfte und Verträge mit dem Lieferanten, auch wenn Ark Vision Systems den Lieferanten zukünftig nicht mehr ausdrücklich darauf hinweist.
1.4 Jegliche, den Vertrag betreffende Korrespondenz ist mit dem Ark Vision Systems Einkauf oder dem Besteller unter Angabe der Bestell- bzw. Auftragsnummer zu führen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss sowie alle Vereinbarungen, die zwischen Ark Vision Systems und dem Liefe-ranten zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, haben schriftlich zu erfolgen. Der Lieferant hat ein Angebot fachlich zu prüfen und Ark Vision Systems in dem Angebot auf Abwei-chungen von Anfrageunterlagen ausdrücklich hinzuweisen.2.2 Der Lieferant wird Ark Vision Systems nach Erhalt des Auftrags innerhalb von drei Arbeitstagen eine Auftragsbestätigung zusenden.
2.3 Im Zusammenhang mit der Bestellung durch Ark Vision Systems an den Lieferanten übermittelte Zeichnungen, Pläne o.ä. sind gegebenenfalls Bestandteil der Bestellung. Werden in der Bestel-lung, den evtl. dazugehörigen Zeichnungen, Plänen o.ä. keine bestimmten, genau bezeichneten Materialien oder Fertigungsverfahren vorgeschrieben, haftet der Lieferant in vollem Umfang für die Auswahl der Materialien und das angewandte Produktionsverfahren.
2.4 Der Lieferant hat Ark Vision Systems Änderungen der Zusammensetzung des verarbeiteten Ma-terials oder der konstruktiven Ausführung gegenüber früher erbrachten, gleichartigen Leistun-gen vor Fertigungsbeginn und vor Erbringung der Leistung schriftlich gegenüber Ark Vision Sys-tems anzuzeigen. Ebenso ist der Wechsel eines Nachunternehmers vorab aufzuzeigen und be-dürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ark Vision Systems.
2.5 Aufträge, Abrufe, Kündigungen, Vertragsänderungen oder -ergänzungen oder sonstige Erklärun-gen bedürfen der Schrift- oder Textform. Mündliche oder fernmündliche Aufträge, Abrufe, Kündi-gungen, Vertragsänderungen oder -ergänzungen oder sonstige Erklärungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform durch Ark Vision Systems bestätigt werden.
2.6 Auf allen Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen und sonstigem Schriftwechsel muss die Bestellnummer von Ark Vision Systems angegeben sein.
2.7 Ark Vision Systems ist berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes bzw. die Erbringung der Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten nach Anmeldung zu kontrollieren.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsinhalt ergibt sich aus der jeweiligen Einzelbestellung. Unterlagen, Berichte, Ideen, Entwürfe, Modelle, Muster und alle anderen bei der Leistungserbringung anfallenden Ergebnisse sind Teil der Auftragsleistung.3.2 Der Lieferant erbringt seine Leistungen mit äußerster Sorgfalt unter Beachtung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik, der Sicherheitsvorschriften der Behörden und Fachver-bände, sowie seiner eigenen vorhandenen oder während der Auftragsarbeit erzielten Erkennt-nisse und Erfahrungen. Er garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der vereinbar-ten technischen Spezifikationen und sonstigen Vorgaben.
3.3 Teilleistungen sind, soweit nicht anders ausdrücklich vorher vereinbart, nicht gestattet. Ark Visi-on Systems ist insofern zur Stornierung der Restmenge berechtigt.
3.4 Die Durchführung der bestellten Lieferungen und Leistungen durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Ark Vision Systems.
3.5 Der Lieferant wird Zeichnungen, Daten und sonstige Dokumentationsunterlagen in Überein-stimmung mit den Ark Vision Systems Erfordernissen, Vorschriften und Richtlinien erstellen. Der Lieferant ist im Falle von Unklarheiten verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn alle notwendigen In-formationen zu beschaffen. Bei der Dokumentation verwendete EDV-Systeme und Programme werden durch Ark Vision Systems festgelegt. Der Lieferant ist verpflichtet, vor Beginn bzw. Aus-führung der Auftragsleistung entsprechende Informationen einzuholen.
3.6 Der Lieferant wird auf Ark Vision Systems Anforderung Angaben über die Zusammensetzung des Liefergegenstandes machen, soweit dies für die Erfüllung behördlicher Auflagen im In- und Aus-land erforderlich ist.
3.7 Ark Vision Systems ist berechtigt, solange der Lieferant seine Verpflichtungen noch nicht voll erfüllt hat, im Rahmen der Zumutbarkeit, Bestelländerungen hinsichtlich Konstruktion, Ausfüh-rung, Menge und Lieferzeit zu verlangen. Dabei sind die Auswirkungen (z.B. Mehr- oder Minder-kosten, Liefertermine, etc.) einvernehmlich zu regeln. Ark Vision Systems kann Änderungen des Liefergegenstands auch nach Vertragsschluss, soweit dies dem Lieferanten objektiv zumutbar ist, verlangen. Bei dieser Vertragsänderung sind die Auswirkungen beiderseits, insbesondere hin-sichtlich der Mehr- oder Minderkosten sowie der Liefertermine einvernehmlich zu regeln.
3.8 Der Lieferant ist verpflichtet, Bedenken, die er gegen die von Ark Vision Systems gewünschte Art und Weise der Ausführung der Leistung/Lieferung hat, Ark Vision Systems unverzüglich schrift-lich mitzuteilen und Ark Vision Systems Änderungen vorzuschlagen, die er für erforderlich hält, um die vereinbarten Spezifikationen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
3.9 Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile für den Zeitraum der gewöhnlichen technischen Nut-zung, mindestens jedoch 10 Jahre nach der letzten Lieferung zu angemessenen Bedingungen zu liefern.
3.10 Beabsichtigt der Lieferant nach Ablauf der in Ziffer 3.9 genannten Fristen die Lieferung der Ersatz-teile oder während dieser Frist die Lieferung des Liefergegenstandes einzustellen, so ist Ark Vision Systems hiervon zu unterrichten und Gelegenheit zu einer letzten Bestellung vor der Einstellung zu geben.
§ 4 Preise, Erfüllungsort, Zahlungsbedingungen
4.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind Festpreise. Im Preis enthalten sind insbesondere Kosten für Fracht „frei Haus“, Versicherung, Zölle, Verpackung und Materialprüfungsverfahren. Ansprüche aufgrund zusätzlicher Lieferungen und/oder Leistungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und Beauftragung der zusätzlichen Lieferungen und/oder Leistungen zwischen den Vertragsparteien geltend gemacht werden. Ansonsten sind Nachforderungen über den Gesamtfestpreis hinaus ausgeschlossen.4.2 Die Lieferungen haben, soweit in dem Vertrag kein anderer Erfüllungsort schriftlich vereinbart ist, am Geschäftssitz von Ark Vision Systems zu erfolgen (Bringschuld) und sind vom Lieferanten auf dessen Kosten gegen Transportschäden, falsche Ver- oder Entladung sowie Diebstahl zu versi-chern.
4.3 Waren sind so zu verpacken, dass Schäden bei Transport und Ladevorgängen vermieden wer-den. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Um-fang zu verwenden. Die Rücknahmeverpflichtungen des Lieferanten, auch hinsichtlich der Trans-port- und Produktverpackung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Lieferant ver-sichert, dass sämtliche Verpackungen gesetzesgemäß bei einem entsprechenden Systemanbie-ter lizenziert und gemeldet sind und die Abgaben dafür vollständig und ordnungsgemäß gezahlt werden.
4.4 Vergütungen für Vorstellungen, Präsentationen, Verhandlungen und/oder für die Ausarbeitung von Angeboten und Projekten werden nicht geschuldet, sofern dies nicht zuvor schriftlich ver-einbart wurde.
4.5 Fällige Rechnungen können seitens Ark Vision Systems erst dann bearbeitet werden, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem UStG entsprechen, und die in der Ark Vision Systems Bestellung ausgewiesene Bestellnummer sowie die mit der Bestellung vereinbarten An-gaben und/oder Unterlagen enthalten; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ent-stehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich. Bei Fehlen der vorgenannten Angaben und/oder Unterlagen ist der Lieferant nicht befugt, die gegenständliche Forderung gegenüber Ark Vision Systems geltend zu machen.
4.6 Die Zahlung des Kaufpreises wird, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, 30 Tage nach Übergabe und Eigentumsverschaffung an der Warenlieferung, Erhalt einer prüffähigen Rechnung und Eingang aller vertraglich geforderten Unterlagen fällig. Die Zahlung erfolgt unbar auf das Ge-schäftskonto des Lieferanten. Hierzu hat der Lieferant eine entsprechende Bankverbindung an-zugeben. Dies gilt auch für Änderungen der Bankverbindung. Bei vereinbarten Teilleistungen wird die Zahlung erst mit der letzten Lieferung fällig. Dies gilt nicht bei Sukzessivlieferverträgen oder in Fällen der Stornierung einer Teilleistung gemäß Ziffer 3.3 dieser Einkauf-AGB.
4.7 Soweit der Lieferant Materialproben, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere vertrag-lich vereinbarte Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung auch den Zugang dieser Unterlagen bei Ark Vision Systems voraus.
4.8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Ark Vision Systems in gesetzlichem Umfang zu. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Lieferanten gelten nur, soweit diese unstrei-tig gestellt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ark Vision Systems ist berechtigt, Rechnungs-beträge um den Wert zurückgesandter Ware sowie eventueller Aufwendungen und Schadenser-satzansprüche zu mindern.
§ 5 Liefertermin
5.1 Der in der Bestellung angegebene Liefertermin, der von dem Lieferanten vorher sorgfältig zu prüfen ist, ist bindend. Als Liefertag gilt der Tag des Wareneingangs bei Ark Vision Systems an de-ren Geschäftssitz (im Haus). Erfolgt die Anlieferung vor dem vereinbarten Liefertermin, behält sich Ark Vision Systems vor, die Lieferung nicht anzunehmen und diese auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden.5.2 Der Lieferant ist verpflichtet, Ark Vision Systems unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die verein-barte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Andernfalls kann es sich auf solche Umstände später nicht mehr berufen.
5.3 Im Fall des Lieferverzugs durch den Lieferanten ist Ark Vision Systems berechtigt, eine Vertrags-strafe in Höhe von 0,5% des Nettolieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, nicht jedoch mehr als 10 % des Gesamtnettolieferwertes. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung beinhal-tet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.
5.4 Ein Eigentumsvorbehalt des Lieferanten wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Eigen-tumsvorbehalt mit der Zahlung des für die Vorbehaltsware vereinbarten Preises erlischt und Ark Vision Systems zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung im ordnungsgemäßen Ge-schäftsgang ermächtigt wird. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt des Lieferan-ten ist ausgeschlossen.
§ 6 Befreiung von der Leistungspflicht, Rücktritt vom Vertrag
6.1 Höhere Gewalt befreit die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Wir-kung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumut-baren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.6.2 Ark Vision Systems ist von der Verpflichtung zur Annahme der bestellten Lieferung ganz oder teilweise befreit und insoweit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferung auf Grund der durch die höhere Gewalt eingetretenen Verzögerung für Ark Vision Systems unver-wendbar geworden ist.
6.3 Ark Vision Systems ist berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, sofern der Lieferant die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
6.4 Ein Rücktrittsrecht für Ark Vision Systems besteht auch, wenn Einzelvollstreckungsmaßnahmen gegen den Lieferanten durchgeführt werden.
6.5 Ark Vision Systems kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferant einem mit Vorbe-reitung, Abschluss oder Durchführung des Vertrags befassten Ark Vision Systems Mitarbeiter oder Beauftragten oder in dessen Interesse einem Dritten Vorteile gleich welcher Art in Aussicht stellt, verspricht, anbietet oder gewährt.
6.6 Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
§ 7 Gefahrenübergang, Dokumente
7.1 Der Gefahrenübergang erfolgt bei Annahme der Lieferung durch Ark Vision Systems an deren Geschäftssitz (im Haus).7.2 Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen die Ark Vision Sys-tems Bestellnummer anzugeben; unterlässt er dies, hat Ark Vision Systems für Verzögerungen in der Bearbeitung nicht einzustehen.
7.3 Unterlagen, Berichte, Ideen, Entwürfe, Modelle, Muster u.ä., die dem Lieferanten von Ark Vision Systems überlassen werden, bleiben im Eigentum von Ark Vision Systems. Der Lieferant hat die-se ohne Aufforderung nach der Erfüllung seiner Leistung unverzüglich an Ark Vision Systems herauszugeben. Diese Unterlagen dürfen von dem Lieferanten nur zur Erfüllung der Leistungs-verpflichtung gegenüber Ark Vision Systems verwendet werden.
7.4 Rechnungen müssen digital an die E-Mail Adresse invoice@ark-vision-systems.com versendet werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine postalische Zustellung akzeptabel.
§ 8 Gewährleistungsansprüche, Garantien
8.1 Gewährleistungsansprüche von Ark Vision Systems bei Sach- und Rechtsmängeln gegenüber dem Lieferanten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Gewährleistungszeit-raum beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang.8.2 Der Lieferant garantiert, dass die Waren und Lieferungen den geltenden gesetzlichen Vorschrif-ten entsprechen, insbesondere die Vorgaben der jeweils gültigen Verpackungsverordnung, der RoHS- Richtlinie, des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), der Batterieverordnung und der EU-Chemiekalienverordnung REACH eingehalten und umgesetzt werden. Weiter garantiert der Lieferant, dass etwaig anfallende Urheberrechtsabga-ben an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften abgeführt worden sind. Auf die enthalte-nen Urheberrechtsabgaben ist in den Rechnungen des Lieferanten gemäß § 54 d UrhG hinzuwei-sen.
8.3 Sämtliche gelieferten Waren müssen vor ihrer Lieferung hinsichtlich der Regularien des Dodd-Frank-Act, der International Traffic in Arms Regulations (ITAR), sowie den Dual-Use Regularien überprüft worden sein. Sollte kein Vermerk auf allen Papieren ersichtlich sein, welcher besagt, dass die Waren nicht dem entsprechend geprüft worden sind, oder den genannten Regularien nicht entsprechen, gelten die Waren als dem entsprechend geprüft und als von diesen Regula-rien nicht betroffen.
8.4 Ark Vision Systems hat erhaltene Liefergegenstände auf mögliche Fehler oder Qualitätsabwei-chungen zu untersuchen. Offenkundige Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Lieferung, verborgene Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.
8.5 Der Lieferant verpflichtet sich den Verhaltenskodex für Lieferanten (Code of Conduct) von Ark Vision Systems frühzeitig, jedoch spätestens vor der ersten Lieferung, bzw. Leistungserbringung, gegenzuzeichnen. Sollte ihm dieser nicht bei der Kontaktaufnahme direkt von Ark Vision Systems übergeben worden sein, ist der Lieferant verpflichtet diesen bei Ark Vision Systems einzufordern.
8.6 Eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit für Ark Vision Systems gemäß § 377 HGB wird ausge-schlossen.
8.7 Ark Vision Systems ist berechtigt, für jede Reklamation eine Pauschale von 75 EUR netto dem Lieferanten zu belasten.
8.8 Ark Vision Systems ist berechtigt, einen Sicherungseinbehalt von 5 % der Nettoauftragssumme für Mängelansprüche zu verlangen. Der Lieferant ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch die Stellung einer dem deutschen Recht unterliegenden unbefristeten, selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft eines Kreditinstituts, das in der Europäischen Union zugelassen ist, abzulösen. Eine Hinterlegung ist ausgeschlossen. Der Sicherungseinbehalt bzw. die zur Ablösung gestellte Bürgschaft wird auf schriftliches Verlangen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausge-zahlt bzw. zurückgegeben.
§ 9 Haftung, Produkthaftung, Schutzrechtsverletzungen
9.1 Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.9.2 Soweit der Lieferant einen Produkthaftungsschaden zu vertreten hat, ist er verpflichtet, Ark Visi-on Systems den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen, bzw. insoweit von Schadensersatz-ansprüchen Dritter freizustellen. Die Freistellungspflicht des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die Ark Vision Systems aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten notwendigerweise erwachsen.
9.3 Im Rahmen seiner vorstehenden Haftung für Schadensfälle ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB oder gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von Ark Vision Systems oder seinem Kunden durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rück-rufmaßnahmen wird Ark Vision Systems den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – un-terrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
9.4 Wird Ark Vision Systems oder sein Kunde aus Produkthaftung oder Mängeln von Dritten in An-spruch genommen, stellt der Lieferant Ark Vision Systems von sämtlichen gegen Ark Vision Sys-tems geltend gemachten Forderungen und Ansprüchen frei, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler bzw. Mangel der Produkte des Lieferanten verursacht wurde.
9.5 Der Lieferant ist verpflichtet, sich gegen die mit der Produkthaftung für die von ihm gelieferten Liefergegenstände verbundenen Risiken in angemessener Höhe zu versichern und Ark Vision Systems den Versicherungsschutz auf Verlangen in geeigneter Form nachzuweisen. 9.6 Soweit der Lieferant es zu vertreten hat, dass sich bei vertragsgemäßer Verwendung des Liefer-gegenstandes oder vertragsgemäßer Nutzung seiner Leistungen eine Verletzung von Schutz-rechten oder Schutzrechtsanmeldungen Dritter ergibt, haftet er und stellt Ark Vision Systems von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung solcher Schutzrechte frei.
9.7 Die Vertragspartner verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich nach Bekanntwerden von Verletzungsrisiken und angeblichen Schutzrechtsverletzungen zu unterrichten.
§ 10 Eigentum, Beistellung, Vermischung
10.1 Sofern Ark Vision Systems Stoffe und Materialien liefert und/oder beistellt, verbleiben diese im Eigentum von Ark Vision Systems. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für Ark Vision Systems vorgenommen. Werden die Stoffe und Materialien von Ark Vision Systems mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Ark Vision Systems das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes ihrer Sachen zu den anderen verar-beiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.10.2 Wird die von Ark Vision Systems bereitgestellte Sache (Stoffe/Materialien) mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Ark Vision Systems das Miteigen-tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen ver-mischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lie-ferant Ark Vision Systems anteilsmäßig Eigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Allein- oder Miteigentum für Ark Vision Systems unentgeltlich.
§ 11 Geheimhaltungsvereinbarung, Geheimhaltung
11.1 Vor der Annahme von Zeichnungen, Plänen, Mustern, Werkzeugen o.ä. muss der Lieferant die Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement (NDA)) von Ark Vision Systems ge-genzeichnen. Sollte ihm diese nicht bei der Kontaktaufnahme direkt von Ark Vision Systems übergeben worden sein, ist der Lieferant verpflichtet diese bei Ark Vision Systems einzufordern.11.2 Übergebene Zeichnungen, Pläne, Muster, Werkzeuge o.ä., an denen Eigentums- und Urheber-rechte von Ark Vision Systems bestehen, dürfen ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustim-mung Dritten nicht zugänglich gemacht werden, nicht verbreitet oder zu anderen als den von Ark Vision Systems bestimmten Zwecken benutzt werden.
11.3 Der Lieferant verpflichtet sich, alle Informationen von Ark Vision Systems, die ihm durch die Ge-schäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen sowie vor deren Zugriff zu schützen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn die Informationen öffentlich bekannt geworden sind oder dem Lieferanten bei Ver-tragsschluss bereits bekannt waren, ohne dass eine Vertragsverletzung des Lieferanten hierfür ursächlich war.
§ 12 Mindestlohngesetz
12.1 Der Lieferant verpflichtet sich, bei Ausführung von Aufträgen von Ark Vision Systems alle ihm, sowie seinen Nachunternehmern aufgrund des Mindestlohngesetzes obliegenden Pflichten ein-zuhalten. Als Nachweis, dass der Lieferant diesen Pflichten nachkommt, muss er vor der Ausfüh-rung von Aufträgen die Freistellungs- und Verpflichtungserklärung von Ark Vision Systems ge-genzeichnen. Sollte ihm diese nicht bei der Kontaktaufnahme direkt von Ark Vision Systems übergeben worden sein, ist der Lieferant verpflichtet diese bei Ark Vision Systems einzufordern.12.2 Der Lieferant verpflichtet sich, Ark Vision Systems von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter, einschließlich – aber nicht abschließend – von Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Lieferanten, Forderungen der Arbeitnehmer weiterer Nachunternehmer und beauftragten Verleihbetrieben, behördlichen Forderungen einschließlich etwaig rechtskräftig festgesetzter Bußgelder sowie von behördlich erteilten Auflagen sowie auch wegen der im Zusammenhang hiermit anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten rechtsverbindlich freizu-stellen sofern die geltend gemachten Ansprüche und Forderungen auf einer behaupteten Verlet-zung der dem Lieferanten oder eines von diesem eingesetzten Nachunternehmers aufgrund des Mindestlohngesetzes obliegenden Pflichten beruhen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Sofern von diesen Einkauf-AGB Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein soll-ten, ist einzig die deutsche Fassung für Ark Vision Systems und den Lieferanten verbindlich.13.2 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform im Sinne dieser Einkauf-AGB wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.
13.3 Erfüllungsort ist Merenberg. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen Ark Vision Systems und dem Lieferanten bestehenden Vertragsverhältnis ist Lim-burg an der Lahn, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.4 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ark Vision Systems GmbH & Co. KG (AGB), die jederzeit auf der Internetseite von Ark Vision Systems, www.ark-vision-systems.de, abgerufen werden können, ergänzend.
13.5 Sollte eine Bestimmung dieser Einkauf-AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.